Das Bundesdatenschutzgesetz soll dazu beitragen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen. Es setzt die Europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 um, die für den ganzen Europäischen Wirtschaftsraum einheitliche Datenschutzstandards gesetzt hat.
Die massenhafte, vom Betroffenen häufig unbemerkte Datenerhebung und -verarbeitung ist eine beunruhigende Nebenwirkung der Informationsgesellschaft. Nie zuvor in der Geschichte wurde unser Verhalten, das ganze Leben eines Menschen technisch so perfekt und vollständig abgebildet. Nicht nur Computer oder Handys sind mit digitalen Komponenten ausgerüstet, sondern auch viele Gegenstände unseres Alltags. Nahezu jede Verwendung technischer Geräte hinterlässt Datenspur, die dem jeweiligen Nutzer in den meisten Fällen direkt zugeordnet werden kann.
Welche Aufgaben kann dem Datenschutz hier zukommen?
Datenschutz ist kein Selbstzweck. Vielmehr steht die Sicherung und Verwirklichung eines Grundrechts im Mittelpunkt, das unmittelbar aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit folgt. Der Datenschutz kann den Einzelnen nicht vor jeglicher Form von Verarbeitung seiner Daten bewahren, aber er soll es ihm ermöglichen, grundsätzlich selbst darüber zu bestimmen, „wer was über ihn weiß“.
Die zunehmende Komplexität technologischer Systeme geht jedoch vielfach mit einem Verlust an Transparenz einher. Umso wichtiger ist eine Komplexitätsreduktion, bei der die Möglichkeiten zur Entscheidung über echte Alternativen gegeben wird.
Diese Informationsbroschüre will dazu beitragen, das Datenschutzrecht verständlich darzustellen, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte zu informieren und ihnen zu helfen, zum Schutz ihrer eigenen Daten aktiv zu werden. Sie enthält neben dem Gesetzestext und weiteren wichtigen Materialien eine kurze Einführung in die nicht immer einfache Materie. Zugleich eignet sie sich als Basisinformation auch für diejenigen, die beruflich mit personenbezogenen Daten umgehen.
Stand: Januar 2011
0253
Autoren: Bundesregierung
Verlag: Selbstverlag
15. Auflage, Januar 2011 (Erstveröffentlichung nicht bekannt)